Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Niederlassungserlaubnis 

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden und berechtigt zur Erwerbstätigkeit (§ 9 AufenthG).

Einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat:

- wer 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, 
- 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,
- ausreichende Deutschkenntnisse und
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen kann.

Die erforderlichen Kenntnisse sind durch einen erfolgreichen Integrationskurs nachgewiesen.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

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Erreichbarkeit / ÖPNV