Der Elternbeitrag für den Besuch einer offenen Ganztagsschule (OGS) wird anhand des Einkommens der Eltern bzw. der diesen rechtlich gleichgestellten Personen des Kindes festgesetzt.
- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (unter "Downloads/Links") - Einkommensnachweise
Gebühren
Die aktuellen Elternbeiträge sind unter "Downloads/Link" aufgeführt.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Schuljahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet (einschließlich Schließzeiten wie z. B. Ferien, bewegliche Ferientage oder Feiertage).