Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Einwohnerantrag 

Beschreibung

Einwohner, die seit mindestens 3 Monaten in der Stadt wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt Willebadessen über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.