Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person machen.
- einfache Melderegisterauskunft 7,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 EUR
- Archiv - Melderegisterauskunft (Daten älter als 5 Jahre) 10,00 EUR
Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Willebadessen nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist.
Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:
- in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte),
- durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im Antragsformular,
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Willebadessen.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.