Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) - Befreiung 

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen den Rundfunkbeitrag und finanzieren damit gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel:

Eine Wohnung - ein Beitrag.

Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben - monatlich sind 17,50 Euro zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Es besteht die Möglichkeit, aus finanziellen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.

Anträge erhalten Sie im Sozialamt - Zimmer Nr. 5 - der Stadt Willebadessen

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV