Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Friedhofsangelegenheiten 

Beschreibung

In der Stadt Willebadessen gibt es kommunale Friedhöfe in den Stadtteilen Altenheerse, Engar, Helmern, Ikenhausen, Niesen, Peckelsheim, Schweckhausen und Willebadessen. In den Stadtteilen Borlinghausen, Eissen, Fölsen und Löwen befinden sich die Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft. Der Stadtteil Willegassen hat keinen eigenen Friedhof, Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Schweckhausen.

Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen.

Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabarten und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbeisetzung unterschieden.

In der Stadt Willebadessen sind Bestattungen in allen Stadtteilen (außer Willegassen) auf gemeindeeigenen, bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich. Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabarten und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Die Grabpflege sowie die Gestaltung der Gräber sind in der Friedhofssatzung geregelt.

Das Aufstellen von Grabmalen muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei beanstandeten Grabmalen werden die Angehörigen aufgefordert, innerhalb einer vorgegebenen Frist das Grabmal fachmännisch befestigen zu lassen.