Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW) 

Beschreibung

Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.

Haltungserlaubnis
Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.

Anzeigepflicht
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

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Erreichbarkeit / ÖPNV