Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Namensänderung - behördlich 

Beschreibung

Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
- anstößige oder lächerlich klingende Namen
- "belastete" Namen
- unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
- Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
- schwierige ausländische Namen

Der Antrag auf Änderung des Nachnamens und des Vornamens kann beim Kreis Höxter gestellt werden. Die Höhe der Gebühren setzt der Kreis Höxter fest.

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