Beschreibung
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Anträge auf Ausstellung eines Fischereischeins werden vom Bürgerbüro bearbeitet.
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Höxter, Untere Fischereibehörde, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Tel. 05271/965-0, abgelegt werden.
Kinder bis 14 Jahre brauchen keine Fischerprüfung ablegen. Sie dürfen aber nur im Beisein eines Inhabers eines Fischereischeins fischen.
Für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich bei uns abzugeben.