Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Unterhaltsvorschussleistungen 

Unterlagen

Mit der Antragstellung ist eine Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen.

Soweit unterhaltsrechtliche Schritte gegen den anderen Elternteil eingeleitet sind, sind Unterlagen über die Schritte vorzulegen (mögliche Schreiben eines Rechtsanwaltes, Urkunden bzw. ggf. geschlossene Vergleiche bzw. ergangene Urteile oder erwirkte Titel).

Gebühren

Es entstehen keine Gebühren und Kosten.

Zahlungsart

Die Auszahlung der zustehenden Leistungen erfolgt jeweils durch Überweisung zum 1. des Monats im Voraus.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Anträge erfolgt zeitnah, sofern nicht Klärung mit anderen Sozialleistungsträgern erforderlich sind.