Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Urkunden 

Gebühren

Die Gebühren für Urkunden sind bundeseinheitlich durch die Personenstandsverordnung geregelt und betragen:

- beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch: 10,00 EUR
- alle übrigen Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden): 10,00 EUR

Weitere Ausfertigungen einer Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden derselben Person z. B. 20,00 EUR.

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung von Rente.

 

Zahlungsart

Bei persönlicher Abholung ist die Zahlung der Gebühren in bar möglich.
Bei postalischer Zustellung ist die Zahlung der Gebühren auf Rechnung möglich.