Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Bitte setzen Sie sich mit dem unten aufgeführten Ansprechpartner in Verbindung.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Art der Sondernutzung. Im Einzelfall können Sie sich gerne bei dem Ihrem Ansprechpartner informieren.