Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:1. Privatpersonen2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser, usw.)
Voraussetzung ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Bei Privatpersonen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem das rechtliche Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister dargelegt wird.
Die Gebühr beträgt 15,00 EUR.