Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundbesitzabgaben (Eigentumswechsel) 

Gebühren

Eine Neuberechnung der Gebühren (Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Niederschlagswasser) kann satzungsrechtlich mit dem Folgemonat der grundbuchlichen Umschreibung (rechtlicher Übergang) erfolgen.
Wenn Sie dies wünschen und dem Steueramt das Datum der Eintragung im Grundbuch nachweisen (Kopie der Eintragung reicht aus), werden die Gebühren entsprechend aufgeteilt.

Sofern keine Gebührenaufteilung innerhalb eines Jahres beantragt wird, werden diese für den neuen Eigentümer gemeinsam mit der Grundsteuer zum 1.1. des Folgejahres berechnet.