Die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt wie z.B. ein Gebührenbescheid oder eine Ordnungsverfügung, anzufechten.
Konkret bedeutet das, dass Sie gegen den erlassenen Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich Klage erheben können.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Hinweis der Verwaltung:
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir Ihnen, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit der Stadt Willebadessen in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage sicher behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.