Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Eheschließung 

Gebühren

 Auskünfte zur Höhe der Gebühren erteilen die Mitarbeiter des Standesamtes.

Zahlungsart

Die Gebühr kann in bar oder per Überweisung entrichtet werden.

Hinweise

Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.