Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Reisepass 

Unterlagen

- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis
  (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.

Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

Gebühren

a) Reisepass
70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.

Zahlungsart

Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Hinweise

Abholung
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Bitte erteilen Sie hierfür eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann. Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.

Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.

Bearbeitungszeit

Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung können in der Regel 3-4 Wochen vergehen. Sobald uns Ihr beantragter Reisepass vorliegt, werden Sie von uns selbstverständlich benachrichtigt. Sie haben auch die Möglichkeit, den von Ihnen beantragten Pass von einem Familienmitglied gegen Vorlage einer Vollmacht und eines gültigen Personalausweises abholen zu lassen.