Die Gebühr beträgt 10,00 EUR. Sie ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung:
Die Ausstellung von Personalausweisen ist nur dann gebührenfrei bzw. –ermäßigt, wenn neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten) und wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden ist (Nachweise sind vorzulegen).