Kurzbeschreibung
Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Höxter die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgesetzbuch IX übernommen.
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Höxter stellen.
Antragsformulare können Sie im Sozialamt der Stadt Willebadessen, Zimmer 5, erhalten.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Höxter.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Stadtverwaltung Willebadessen vorgenommen werden.
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Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439
Willebadessen