Seit dem 01.08.2001 können zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklären sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Für die Entgegennahme dieser gegenseitigen Erklärung sind in Nordrhein-Westfalen die Standesämter zuständig.
Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Anmeldung zur Eingehung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor der Begründung der Partnerschaft vorgenommen werden.