- Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde
- falls vorhanden, Heiratsurkunde
Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)