Die Grabpflege sowie die Gestaltung der Gräber ist in der Friedhofssatzung geregelt.
Das Aufstellen von Grabmalen muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.
Hierfür fallen entsprechende Gebühren an.
Einmal jährlich werden sämtliche Grabmale auf Standsicherheit überprüft.
Bei losen Grabmalen werden die Angehörigen informiert, dass sie in einer bestimmten Frist die Grabmale fachmännisch wieder befestigen lassen müssen.