Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern des Standesamtes Willebadessen aus.
Diese sind im Wesentlichen:
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde (erweiterte Form der Geburtsurkunde; sie enthält z.B. Vermerke über Namensänderungen oder bei einer Adoption auch Angaben über die leiblichen Eltern)
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Heiratsurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Sterbeurkunde
- Internationale Sterbeurkunde
- Abschrift aus dem Sterberegister
- Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)
Beantragung:
Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden immer am Ort des Ereignisses beurkundet und die entsprechenden Personenstandsbücher auch dort weitergeführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz) bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind bei folgenden Standesämtern zu erhalten:
- bei bestehender Ehe am gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten oder, falls ein solcher nicht besteht, am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder, wenn ein solcher nie bestanden hat, beim Standesamt des Eheschließungsortes,
- bei durch Scheidung vor dem 01.07.1998 aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des Ehemannes zum Zeitpunkt der Scheidung,
- bei durch Scheidung nach dem 01.07.1998 aufgelöster Ehe am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten,
- bei durch Tod aufgelöster Ehe am Hauptwohnsitz des überlebenden Ehegatten.
Urkunden können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei schriftlicher Anforderung klären Sie die Erstattung der anfallenden Gebühren telefonisch ab.
Bei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
Aus Datenschutzgründen können grundsätzlich nur folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- der Ehegatte (die Ehe darf nicht geschieden sein)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.)
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte, haben nur dann einen Anspruch auf Ausstellung der Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht der berechtigten Person vorlegen können.