In Eilfällen ist ein "Expresspass" innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Antragstellung lieferbar.
Diese Frist können wir allerdings nur einhalten, wenn der Antrag im Einwohneramt im Rathaus in Peckelsheim oder in der Verwaltungsnebenstelle in Willebadessen bis 11.30 Uhr gestellt wurde.
Wird ein Reisepass von einer Person unter 18 Jahren beantragt, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) bzw. ein Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.
- Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
a) Reisepass als Expresspass
91,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
b) Reisepass mit 48 Seiten als Expresspass
113,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
91,50 EUR für Personen unter 24 Jahren
Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.
Die Gebühren können in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Hierfür erteilen Sie bitte eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann.
Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Jutta Hesselmann | 05646/595 | |
Frau Silvia Menzel | 05644/88-34 |