Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.
Brauchtumsfeuer sind spätestens 2 Wochen vorher anzuzeigen.