Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NRW erforderlich.
Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, z. B. Hygienevorschriften, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner.