Die Hundesteuer in der Stadt Willebadessen beträgt ab 2010 jährlich
Steuersatz, wenn nur ein Hund gehalten wird |
55,-- EUR
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Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden |
100,-- EUR je Hund
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Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden |
120,-- EUR je Hund
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Steuersatz bei gefährlichen Hunden gem. §§ 3 und 10 LHundG: | |
Steuersatz, wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird |
500,-- EUR je Hund
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Steuersatz, wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
800,-- EUR je Hund
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und ist quartalsweise zu zahlen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)
Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen von der Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben.
Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden.