Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Grundbesitzabgaben (Grundsteuer) 

Beschreibung

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Willebadessen erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.

Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide der Abteilung für Steuern!

Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

                        Grundsteuer B   Grundsteuer A
Hebesatz 2024       501 v.H.           331 v.H.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

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Erreichbarkeit / ÖPNV