Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular zu verwenden.
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
Gebührenbescheid
§ 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)