Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Personalausweis ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR
Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung:
Die Ausstellung von Personalausweisen ist nur dann gebührenfrei bzw. -ermäßigt, wenn neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten) und wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden ist (Nachweise sind vorzulegen).
Die Gebühr kann in bar und per EC-Karte (in der Verwaltungsnebenstelle nur Barzahlung) entrichtet werden.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufige 5-stellige PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Jutta Hesselmann | 05646/595 | |
Frau Silvia Menzel | 05644/88-34 | |
Frau Anika Rengel | 05644/88-79 | |
Herr Kevin Ritter | 05644/88-79 | |
Frau Garine Zakar | 05644/88-35 |