Mit Einführung der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt.
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Das gilt auch für die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte.
Für melderechtliche Änderungen wie z. B.
- Heirat
- Geburt eines Kindes
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Stadtverwaltung Willebadessen zuständig.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Finanzamt Warburg, Sternstraße 33, 34414 Warburg, Telefon: 0 56 41 – 7710, oder schauen Sie im Internet unter dem unten angegebenen Link.