Sperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 EUR
Die Gebühr kann in bar und per EC-Karte entrichtet werden.
- Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises beim Einwohneramt zu melden, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht. Weitere Informationen zur Verlustmeldung finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden kommen, können Sie es beim Einwohneramt erfragen, bei dem Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen ist dies nur bei persönlicher Vorsprache und unter Nachweis Ihrer Identität (anderes Lichtbilddokument) möglich.