Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung. Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor und führt diese aus. Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Der Bürgermeister wird von den Bürgern (Urwahl) auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Eine Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten ist jederzeit möglich.