Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Ermäßigung auf die monatliche Grundgebühr gewährt. Die Voraussetzungen sind:
- Schwerbehindertenausweis mit "RF" oder
- Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II
- Teilnehmernummer der Deutschen Telekom AG,
- aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF"
- Sozialhilfebescheid oder
- Bescheid über Grundsicherung