Nach der Novellierung des Baurechtes in Nordrhein-Westfalen im Jahr 1996 ist im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich. Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aus. Welche Unterlagen neben dem Antragsformular benötigt werden, kann bei jedem Architekten oder beim Fachbereich Bauwesen erfragt werden.
Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Die zuständige Baubehörde für das Gebiet der Stadt Willebadessen ist das Kreisbauamt Höxter, Moltkestr. 12, 37671 Höxter (Telefon : 05271 / 965-435).
Für die Genehmigung dieses Bauvorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bauanträge werden von der Stadt Willebadessen an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.