Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Führungszeugnis 

Beschreibung

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Willebadessen gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Sie können ein Führungszeugnis persönlich oder durch Dritte mit entsprechender Vollmacht beim Bürgerbüro im Rathaus in Peckelsheim oder in der Verwaltungsnebenstelle in Willebadessen beantragen.

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, handelt es sich um ein privates Führungszeugnis, sog. Belegart N, das der betreffenden Person übersandt wird.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, sog. Belegart O. In diesem Fall ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie der Verwendungszweck anzugeben, da das Führungszeugnis direkt der zuständigen Behörde übersandt wird.

Ein erweitertes Führungszeugnis  sog. Belegart NE bzw. OE benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind bzw. werden wollen (z. B. in Schulen oder Sportvereinen). Hierzu benötigen Sie bei Beantragung eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen.

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