Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Geburtsbeurkundung 

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes wird vom zuständigen Standesbeamten beurkundet. Bei der Geburt in einem Krankenhaus oder einer Klinik werden die Formalitäten von der Krankenhausverwaltung veranlasst. Zur Beurkundung einer Hausgeburt ist die Vorlage einer Geburtsbescheinigung der Hebamme erforderlich.