Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Fischereischein (für Jugendliche) 

Beschreibung

Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Höxter, Untere Fischereibehörde, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Tel. 05271/965-0, abgelegt werden.

Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich bei uns abzugeben.

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