Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen den "endgültigen" Personalausweis zu beantragen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR. Sie ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung:
Die Ausstellung von Personalausweisen ist nur dann gebührenfrei bzw. –ermäßigt, wenn neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen (z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheitskosten) und wenn kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden ist (Nachweise sind vorzulegen).
Die Gebühr kann in bar entrichtet werden.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort im Einwohneramt im Rathaus in Peckelsheim ausgestellt.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Jutta Hesselmann | 05646/595 | |
Frau Silvia Menzel | 05644/88-34 |