Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Vergnügungssteuer 

Beschreibung

Rechtsgrundlage für die Festsetzung ist die Vergnügungssteuersatzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Willebadessen (Vergnügungssteuersatzung). Steuerpflichtig sind Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Willebadessen kann im Steueramt eingesehen werden.

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Anschrift

Stadtverwaltung Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

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