Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Marktveranstaltungen 

Kurzbeschreibung

z. B. Ausstellungen, Märkte, Volksfeste

Beschreibung

Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte oder Volksfeste sind nach § 69 GewO antragspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung ist das Ordnungsamt.

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