Kurzbeschreibung
z. B. Ausstellungen, Märkte, Volksfeste
Beschreibung
Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte oder Volksfeste sind nach § 69 GewO antragspflichtig. Zuständig für die Bearbeitung ist das Ordnungsamt.
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