Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebestätigung, die neben den Meldedaten auch die zusätzliche Angabe über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit enthält.
Benötigt wird eine Aufenthaltsbescheinigung z. B. für Standesämter zur Eheschließung oder als Ausländer für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.
Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich möglich.
Bei persönlicher Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 6,00 EUR.
Gebührenfrei sind Aufenthaltsbescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung
(Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Stadt Paderborn
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Kartenzahlung oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn, Kontonummer 778, BLZ 472 50 101,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21