Bei persönlicher Beantragung:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 6,00 EUR.
Gebührenfrei sind Aufenthaltsbescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung
(Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Stadt Paderborn
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Kartenzahlung oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn, Kontonummer 778, BLZ 472 50 101,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21