Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Willebadessen) anzeigen.
Die Gewerbeanmeldung kann
1. persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes oder
2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars vorgenommen werden. Ihre Anzeige können Sie nur postalisch an die Stadt Willebadessen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen oder per Fax an die Nr.: 05644/88-39 senden.
Das Formular kann unter der Rubrik "Downloads/Links" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle erhältlich.
Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Die Gebühr beträgt 20,00 EUR.