Hundeanmeldung:
Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das Formular „Anmeldung Hund“.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen sind, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
Falls Sie aus einer anderen Stadt mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Stadt ab.
Gemäß § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, als „große Hunde“. Große Hunde dürfen gem. LHundG NRW nur gehalten werden, wenn der/die Halter/in die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Die Sachkundebescheinigung kann zum Beispiel von durch die zuständige Tierärztekammer ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden.
Hundeabmeldung:
Der/Die Hundehalter/in hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, der Hund verstorben ist oder der/die Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet Willebadessen weggezogen ist, abzumelden. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Abmeldung Hund“.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Willebadessen zurückzugeben.
Hundesteuerermäßigung und -befreiung:
Die Hundesteuersatzung sieht Steuerermäßigungen und -befreiungen aus bestimmten Gründen vor. Sprechen Sie hierzu bitte die Sachbearbeitung an oder informieren Sie sich anhand der Hundesteuersatzung.