Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Willebadessen entnehmen.
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner ein!
§§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Willebadessen