Wenn Sie aus dem Stadtgebiet wegziehen, müssen Sie sich nur dann melden, wenn Sie im Inland keine neue Wohnung beziehen, also bei Wegzug ins Ausland.
In diesem Fall melden Sie Ihre Wohnung bitte innerhalb einer Woche persönlich im Einwohneramt im Rathaus in Peckelsheim oder in der Verwaltungsnebenstelle in Willebadessen ab.