Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie insbesondere folgende Institutionen informieren:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7 (wenn Sie Halter eines Kfz sind)
- Ihre Versicherungen
- die Rundfunk- und Fernsehanstalt (GEZ 50656 Köln)
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt.
(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!)